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Durchführung der
ordnungsgemäßen Beschlüsse der
Wohneigentümer |
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Abhalten von Sprechstunden
für den Verwaltungsbeirat |
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Entgegennahmen von
Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei
Streitigkeiten unter
Wohnungseigentümer |
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Abgabe von Erklärungen für
die Herstellung von
Versorgungseinrichtungen |
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Maßnahmen zu treffen, die
zur Wahrung einer Frist oder Abwendung eines
sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind (z.B.
Verjährungs-, Ausschluss- und
Rechtsmittelfrist) |
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Bearbeitung und
Aufbereitung von Versicherungsfällen |
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Kontrolle und Überwachung
der Hausordnung und anderer Gebrauchs- und
Nutzungsregelungen |
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Zusammenarbeit mit dem
Verwaltungsbeirat |
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Entgegennahmen von
Willenerklärungen und Zustellungen an die
Wohnungseigentümer |
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Stellungsnahme zu Anträgen
baulicher Veränderungen im
Sondereigentum |
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Vertretung der Gemeinschaft
bei öffentlichrechtlichen Bauauflagen und
Bauverfahren (z.B. Umlegung, Sanierung
nachbarrechtlicher Genehmigungen) |
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Vorbereitung, Einberufung
und Durchführung der Eigentümerversammlung
außerhalb der üblichen Bürostunden in Abstimmung
mit dem Beirat, bei Beschlussfähigkeit auch der
Folgeversammlung inkl. Aller anfallenden Kosten,
ausgenommen der
Saalmiete. |