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Vorbereitung zur
Beschlussfassung, Überwachung und Abrechnung von
im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung
des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen
Maßnahmen |
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Einleitung vor
Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden
Fällen |
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Objektbegehung mit
Hausmeister und Verwaltungsbeirat bei Bedarf,
jedoch mind. 1-2 mal jährlich, zum Erkennen
sichtbarer Instandhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen mit Bedarfstellung,
Bedarfsanalysen zur Einleitung notwendiger
Instandhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen |
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Angebotsprüfungen |
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Vergabe von Aufträgen nach
Eigentümerbeschluss |
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Rechnerische und sachliche
Prüfung auf Übereinstimmung mit den vergebenen
Aufträgen |
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Kleinreparaturen ausführen
lassen im Rahmen der
Verwatungsbefugnisse |
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Mitwirkung tauglicher
Veränderungen am gemeinschaftlichen
Eigentum |
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Erstellung von mittel- und
langfristigem Investitionsplan für durchführende
Sanierungsarbeiten an der Haustechnik und
Bausubstanz |