- Durchführung der ordnungsgemäßen Beschlüsse der Wohneigentümer
- Abhalten von Sprechstunden für den Verwaltungsbeirat
- Entgegennahmen von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten unter Wohnungseigentümer
- Abgabe von Erklärungen für die Herstellung von Versorgungseinrichtungen
- Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind (z.B. Verjährungs-, Ausschluss- und Rechtsmittelfrist)
- Bearbeitung und Aufbereitung von Versicherungsfällen
- Kontrolle und Überwachung der Hausordnung und anderer Gebrauchs- und Nutzungsregelungen
- Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
- Entgegennahmen von Willenerklärungen und Zustellungen an die Wohnungseigentümer
- Stellungsnahme zu Anträgen baulicher Veränderungen im Sondereigentum
- Vertretung der Gemeinschaft bei öffentlichrechtlichen Bauauflagen und Bauverfahren (z.B. Umlegung, Sanierung nachbarrechtlicher Genehmigungen)
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung außerhalb der üblichen Bürostunden in Abstimmung mit dem Beirat, bei Beschlussfähigkeit auch der Folgeversammlung inkl. Aller anfallenden Kosten, ausgenommen der Saalmiete.
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