Technische Verwaltung

  • Vorbereitung zur Beschlussfassung, Überwachung und Abrechnung von im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
  • Einleitung vor Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen
  • Objektbegehung mit Hausmeister und Verwaltungsbeirat bei Bedarf, jedoch mind. 1-2 mal jährlich, zum Erkennen sichtbarer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Bedarfstellung, Bedarfsanalysen zur Einleitung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Angebotsprüfungen
  • Vergabe von Aufträgen nach Eigentümerbeschluss
  • Rechnerische und sachliche Prüfung auf Übereinstimmung mit den vergebenen Aufträgen
  • Kleinreparaturen ausführen lassen im Rahmen der Verwartungsbefugnisse
  • Mitwirkung tauglicher Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum
  • Erstellung von mittel- und langfristigem Investitionsplan für durchführende Sanierungsarbeiten an der Haustechnik und Bausubstanz
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IVSR GmbH
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