- Vorbereitung zur Beschlussfassung, Überwachung und Abrechnung von im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
- Einleitung vor Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen
- Objektbegehung mit Hausmeister und Verwaltungsbeirat bei Bedarf, jedoch mind. 1-2 mal jährlich, zum Erkennen sichtbarer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Bedarfstellung, Bedarfsanalysen zur Einleitung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Angebotsprüfungen
- Vergabe von Aufträgen nach Eigentümerbeschluss
- Rechnerische und sachliche Prüfung auf Übereinstimmung mit den vergebenen Aufträgen
- Kleinreparaturen ausführen lassen im Rahmen der Verwartungsbefugnisse
- Mitwirkung tauglicher Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum
- Erstellung von mittel- und langfristigem Investitionsplan für durchführende Sanierungsarbeiten an der Haustechnik und Bausubstanz
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